Vereinsgewässer
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Unsere Gewässer
Die Mümling von der Quelle bis zum Zusammenfluss der Mümling mit dem Marbach und der Marbach unterhalb der Staumauer bis zur Mündung in die Mümling.
Die Mümling von der Eisenbahnbrücke oberhalb von Erbach bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Zell und Bad König (Heubrücke).
Der Langen-Brombacher-Bach, soweit diese in der Gemarkung Zell fließt.
Mergbach oberhalb Reichelsheim (Straßenbrücke nach Klein Gumpen) bis an das Stauwehr Bockenrod, Erzbach, Rohrbach, Osterner Bach.
See oberhalb Steinbach.
See am Michelstädter Waldschwimmbad
Gewässervorstellung der Mümling in der Zeitschrift "Fliegenfischen" Download
Fischereiregeln in der Gersprenz, Ostergewässer und umliegende Gewässer in der Pacht des SF-V Mümlingtal.
Angeln dürfen nur Mitglieder, alle Angelmethoden. Ausschließlich Einzelhaken ohne Widerhaken erlaubt. In der Forellenschonzeit ist das Waten verboten.
Fischereiregeln am Vereinsteich Steinbach
Am Teich darf mit zwei Ruten gefischt werden (Sonderregeln für An- und Abangeln beachten). Es gilt pro Mitglied ein Entnahmelimit von 5 Forellen und 3 Karpfen pro Woche. Die Art und Anzahl der entnommenen Fische sind sofort in die Fangstatistik des Jahres einzutragen. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden.
Sonderregeln für An- und Abangeln
Bei An- und Abangeln ist nur eine Rute erlaubt. Kunstköder sind verboten. Maximal 5 Forellen dürfen entnommen werden.
Fischereiregeln am Teich am Michelstädter Waldschwimmbad
Es dürfen maximal 2 Mitglieder gleichzeitig am Teich fischen. Wer zuerst da ist, kann bleiben. Es darf pro Mitglied mit einer Rute gefischt werden. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden. Entnahmelimit pro Mitglied sind drei Barsche und ein Karpfen pro Woche. Die Art und Anzahl der entnommenen Fische sind sofort in die Fangstatistik des Jahres einzutragen.
Fischereiregeln in der Mümling
Schonstrecken Mümling (Fischen verboten):
- Innerhalb Erbach - ab der neuen Lustgartenbrücke bis zur Fußgängerbrücke Obere Stadtwiese zur Brückenstraße
- Schlosspark in Steinbach - von der steinernen Brücke (Wehr) bei Schloß Fürstenau bis zum Ende des Schloßparks. In Bensenbach, Kainsbach, Stierbach und Himbächl darf nicht gefischt werden.
Gastkarten:
Für unsere Gewässerabschnitte an der Mümling gibt es eine limitierte Anzahl von Gastkarten. Preis 40 Euro pro Tag.
Die Gastkarten werden ausschließlich an Fliegenfischer vergeben. Der staatliche Fischereischein ist Pflicht.
Die Gastkarten können nach vorheriger Absprache (mindestens vier Tage im voraus) bei unserem Gewässerwart, Arne Kusserow, abgeholt werden.
Weitere Infos bei Arne Kusserow (ak@sf-v.de oder telefonisch unter 0173 8234798).
Gewässerabschnitte und Regeln:
Inhaber von Gastkarten dürfen auf allen Mümlingabschnitten (bis auf die Schonstrecken) ausschließlich mit der künstlichen Fliege fischen. Alle Verbote und Regeln sind zu beachten.
Verbote und Regeln, die für die gesamte Mümlingstrecke gelten:
- In der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres (Forellenschonzeit) darf auf der gesamten Mümlingstrecke nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden. Streamer sind in dieser Zeit untersagt.
- In der Zeit vom 1. März eines Jahres bis zum 15. Mai (Äschenschonzeit) des selben Jahres ist das Fischen mit der Nymphe untersagt. Andere Fliegen und Kunstköder sind in dieser Zeit auf den Strecken, die für den jeweiligen Köder freigegeben sind, erlaubt.
- Alle anderen Methoden sind vom 1. Oktober bis 15. Mai untersagt.
- Gäste mit Gastkarten dürfen ausschließlich mit der künstlichen Fliege fischen (Einschränkungen der Fliegenmuster in Forellen-, bzw. Äschenschonzeit beachten).
- Vom 10. November bis 15. Mai ist das Waten in der Mümling in und in der Nähe von Kiesbetten verboten. In schlammigen und sandigen Bereichen darf vorsichtig gewatet werden
Erlaubte Köder auf den einzelnen Strecken (nur Mitglieder):
- Strecken 1, 2, 3, und 5 sowie Gersprenz und Ostergewässer: Alle Angelmethoden
- Strecken 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Gersprenz und Ostergewässer: Fliegen und Kunstköder mit Einzelhaken ohne Widerhaken.
- Alle Strecken: Fliegenfischen (Einschränkungen der Fliegenmuster in Forellen-, bzw. Äschenschonzeit sowie die Schonstrecken Innenstadt Erbach und Schlosspark Fürstenau beachten).
Streckenbeschreibung:
Strecke 1
Mümling von der Quelle bis zum Zusammenfluss der Mümling mit dem Marbachstausee.
◦ Nur Mitglieder: Alle Angelmethoden.
Strecke 2:
Der Marbach unterhalb der Staumauer des Marbachstausses bis zur Mündung in die Mümling.
◦ Nur Mitglieder: Alle Angelmethoden.
Strecke 3:
Mümling vom Bahnübergang oberhalb Erbach bis Brücke Neue Lustgartenstraße (Polizeistation Erbach)
◦ Mitglieder: Alle Angelmethoden, Gäste: nur Fliegenfischen.
Die Schonstrecke Innenstadt ist rot markiert (Angeln verboten)
Strecke 4
• Mümling von der Brücke Neue Lustgartenbrücke bis Brücke Hammerweg.
◦ Im Schonabschnitt Innenstadt Brücke Neue Lustgartenstraße (Polizeistation Erbach) bis Fußgängerbrücke Buchhandlung darf nicht geangelt werden.
◦ Mitglieder: Kunstköder mit Einfachschonhaken und Fliegen; Gäste: nur Fliegenfischen.
Strecke 5:
Ab Brücke Hammerweg bis Hammerwehr (Toom / REWE)
◦ Im Schonabschnitt (rot markiert) Schlosspark Fürstenau (Brücke Schloss Fürstenau, Steinbach bis Ende Naturschutzgebiet oberhalb Toom / Rewe) ist das Angeln verboten.
◦ Mitglieder: Alle Angelmethoden, Gäste: nur Fliegenfischen.
Strecke 6:
Mümling ab Hammerwehr (Toom / REWE) bis Auslauf Klärwerk Asselbrunn.
◦ Mitglieder: Kunstköder mit Einfachschonhaken und Fliegen;
Gäste: nur Fliegenfischen.
Strecke 7:
Mümling ab Auslauf Klärwerk Asselbrunn bis Brücke B45 oberhalb Zell (Zeller Brücke).
◦ Nur Fliegenfischen.
Strecke 8:
Mümling ab Brücke B45 oberhalb Zell (Zeller Brücke) bis Brücke Möbel Kempf in Zell.
◦ Mitglieder: Kunstköder mit Einfachschonhaken und Fliegen; Gäste: nur Fliegenfischen.
◦ In der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres (Forellenschonzeit) darf auf der gesamten Mümlingstrecke nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden. Streamer sind in dieser Zeit untersagt.
◦ In der Zeit vom 1. März eines Jahres bis zum 15. Mai (Äschenschonzeit) des selben Jahres ist das Fischen mit der Nymphe untersagt. Kunstköder sind in dieser Zeit erlaubt, alle anderen Methoden sind untersagt.
Strecke 9:
Mümling ab Brücke Möbel Kempf in Zell bis Holzbrücke (Heubrücke) unterhalb Zell.
◦ Nur Fliegenfischen.
◦ In der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres (Forellenschonzeit) darf auf der gesamten Mümlingstrecke nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden. Streamer sind in dieser Zeit untersagt.
◦ In der Zeit vom 1. März eines Jahres bis zum 15. Mai (Äschenschonzeit) des selben Jahres ist das Fischen mit der Nymphe untersagt. Kunstköder sind in dieser Zeit erlaubt, alle anderen Methoden sind untersagt.
Gersprenz Angeln nur für Mitglieder
Strecke 11: Gersprenz, Mergbach, Osterbach, Eberbach, Erzbach, Rohrbach.
Teich (Steinbach)
Nach sehr vielen Versuchen, dem Verein eine eigene Teichanlage mit Schutzhütte zu ermöglichen (u.a. in Walterbach, Vielbrunn und Mossautal) konnte im Jahre 1975 endlich ein geeignetes Gelände gefunden werden. Nach etlichen Gesprächen, Schreiben und Ortsbesichtigungen konnte die Teichanlage in der Gemarkung Steinbach, in den kleinen Seewiesen, von dem Magistrat der Stadt Michelstadt und dem persönlichen Einsatz des damaligen Bürgermeisters Erwin Hasenzahl von uns gepachtet werden.
Die Teichbauarbeiten wurden nach Vertragsabschluß unverzüglich mit Rodungsarbeiten am 21.02.1976 in die Tat umgesetzt. Nach zweimonatiger intensiver Arbeit konnte die Firma Weber mit dem Ausschieben des Sees und dem Dammbau beginnen. Das offizielle "Wasser Marsch" fand am 15.05.1977 statt. Wenig später, am 14.07.1977, erfolgte mit den Worten unseres 1.Vorsitzenden Rudi Wilfert; "Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hasenzahl, wir bitten Sie, das Rad aufzudrehen, zum Wassermarsch für unsere Teichanlage!" die Einweihung.
Gastkarten für den See sind in der Angelhütte erhätlich!
Vereinsheim und Teich an der B47 in Richtung Rehbach