Veranstaltungen und Termine
Jeweils am 1. Samstag jeden Monats finden ab 8:00 im Vereinsheim Arbeitseinsätze statt. Mitglieder, die an den angekündigten Arbeitseinsätzen mitmachen wollen, müssen sich mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin via e-mail bei Günther Rebscher (gr@sf-v.de; 015141373429) anmelden. Nicht zuvor angemeldete Mitglieder können nicht am Arbeitseinsatz teilnehmen.
Fischereiregeln am Vereinsteich Steinbach
Alle gefangenen Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Die Fangliste ist immer vollständig auszufüllen. Es gelten die gesetzlichen Fischereibedingungen der Hessischen Fischereiverordnung.
Am Teich darf mit zwei Ruten gefischt werden (Sonderregeln für An- und Abangeln beachten). Es gilt pro Mitglied ein Entnahmelimit von 5 Forellen und 3 Karpfen pro Woche. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden.
Pro Jahr dürfen maximal 30 Fische am Vereinssee entnommen werden. Es ist erlaubt das Fangkontingent der Mümling von insgesamt 15 Fischen teilweise oder ganz auf den See zu übertragen. Nicht jedoch vom Teich auf die Mümling.
Sonderregeln für An- und Abangeln
Bei An- und Abangeln ist nur eine Rute erlaubt. Kunstköder und Spirolinos sind verboten. Maximal 5 Forellen dürfen entnommen werden.
Fischereiregeln am Teich am Michelstädter Waldschwimmbad
Alle gefangenen Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Die Fangliste ist immer vollständig auszufüllen. Es gelten die gesetzlichen Fischereibedingungen der Hessischen Fischereiverordnung.
Es dürfen maximal 2 Mitglieder gleichzeitig am Teich fischen. Wer zuerst da ist, kann bleiben. Es darf pro Mitglied mit einer Rute gefischt werden. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden. Entnahmelimit pro Mitglied sind drei Barsche und ein Karpfen pro Woche. Die Art und Anzahl der entnommenen Fische sind sofort in die Fangstatistik des Jahres einzutragen.
Fangliste Teiche Download
Formular Arbeitsstunden 2025 Download
Aktuelle Vereinssatzung Download
Protokoll JHV Vereinsjahr 2023 am 30.11.2024 Download