SF-V "Petri Heil" Mümlingtal
 

Vereinsgewässer

Hier geht es zu einer Google Map unserer Gewässer mit Markierungen


Unsere Gewässer

Wir bewirtschaften über 60 km Fließgewässer im Odenwald. Darunter die Mümling von der Quelle bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Zell und Bad König (Heubrücke), über 20 km Gewässerstrecke.
Seitengewässer der Mümling, über 16 km wie der Elsbach von der Quelle bis zur Mündung in die Mümling. Der Krebsbach von der Quelle bis zur Mündung in die Mümling. Der Langen-Brombacher-Bach, soweit diese in der Gemarkung Zell fließt.
Das Ursprungsgebiet der Gersprenz mit Seitengewässern, über 25 km. Mergbach oberhalb Reichelsheim (Straßenbrücke nach Klein Gumpen) bis an das Stauwehr Bockenrod, Erzbach, Rohrbach, Osterner Bach.

See oberhalb Steinbach.

See am Michelstädter Waldschwimmbad


Gewässervorstellung der Mümling in der Zeitschrift "Fliegenfischen" Download


Fischereiregeln an allen Gewässern des SF-V Mümlingtal

Aktueller Wasserstand, Durchfluss und Temperatur in der Mümling

Die Daten vom HLNUG sind ausschlaggebend für Einschränkungen der Fischerei bei z.B. extremen Niedrigwassern und/oder zu hohen Temperaturen. Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, sich selber über solche Einschränkungen zu informieren (hier auf der Homepage) und tagesaktuelle Verbote einzuhalten.


Fischen in der Mümling und der Gersprenz erlaubt

Fischen im Teich am Michelstädter Schwimmbad verboten


Das Fischen ist an allen Fließgewässern des SF-V Mümlingtal nur mit Einzelhaken ohne Widerhaken erlaubt.


Fischereiregeln in der Gersprenz, Ostergewässer und umliegende Gewässer.
Mitglieder dürfen mit Kunstködern und Fliegen fischen. Ausschließlich Einzelhaken ohne Widerhaken erlaubt. In der Forellenschonzeit ist das Fischen in der Gersprenz und ihren Seitengewässern verboten. Es darf eine Forelle pro Mitglied und Tag entnommen werden. Pro Jahr dürfen pro Mitglied maximal 5 Forellen entnommen werden. Bachforellen dürfen nur mit einer Länge zwischen 30 - 40 cm entnommen werden. Gäste dürfen ausschließlich mit der Fliege (Einzelhaken ohne Widerhaken) fischen.

Fischereiregeln am Vereinsteich Steinbach
Am Teich darf mit zwei Ruten gefischt werden (Sonderregeln für An- und Abangeln beachten). Es gilt pro Mitglied ein Entnahmelimit von 5 Forellen und 3 Karpfen pro Woche. Die Art und Anzahl der entnommenen Fische sind sofort in die Fangstatistik des Jahres einzutragen. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden.

Sonderregeln für An- und Abangeln
Bei An- und Abangeln ist nur eine Rute erlaubt. Kunstköder sind verboten. Maximal 5 Forellen dürfen entnommen werden.

Fischereiregeln am Teich am Michelstädter Waldschwimmbad
Es dürfen maximal 2 Mitglieder gleichzeitig am Teich fischen. Wer zuerst da ist, kann bleiben. Es darf pro Mitglied mit einer Rute gefischt werden. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden. Entnahmelimit pro Mitglied sind drei Barsche und ein Karpfen pro Woche. Die Art und Anzahl der entnommenen Fische sind sofort in die Fangstatistik des Jahres einzutragen.

Fischereiregeln in der Mümling

Schonstrecken Mümling:

Fischen verboten

  • Innerhalb Erbach - ab der neuen Lustgartenbrücke bis zur Fußgängerbrücke Obere Stadtwiese zur Brückenstraße
  • Schlosspark in Steinbach - von der steinernen Brücke (Wehr) bei Schloß Fürstenau bis zum Ende des Schloßparks. In Bensenbach, Kainsbach, Stierbach und Himbächl darf nicht gefischt werden.

Fischen mit gesondertem Erlaubnisschein nur nach Absprache mit dem Gewässerwart

  • Abschnitt zwischen der Mündung des Marbachs in die Mümling und der Bahnbrücke über die Mümling beim Ortsausgang Erbach in Richtung Beerfelden.


Schonmaße Mümling:

  • Forellen dürfen unter Einhaltung anderer Vorschriften nur zwischen 30 und 40 cm Länge entnommen werden (Entnahmefenster).
  • Nur Mitglieder: 1 Äsche pro Jahr darf unter Einhaltung anderer Vorschriften mit einer Länge zwischen 30 und 35 cm entnommen werden (Entnahmefenster).

 

 

Gastkarten:

Für unsere Gewässerabschnitte an der Mümling gibt es eine limitierte Anzahl von Gastkarten. Preis 40 Euro pro Tag.

Die Gastkarten werden ausschließlich an Fliegenfischer vergeben. Der staatliche Fischereischein ist Pflicht.

Die Gastkarten können nach vorheriger Absprache (mindestens vier Tage im voraus) bei unserem Gewässerwart, Arne Kusserow, abgeholt werden.

Weitere Infos bei Arne Kusserow (ak@sf-v.de oder telefonisch unter 0173 8234798).


Gewässerabschnitte und Regeln:

Inhaber von Gastkarten dürfen auf allen Mümlingabschnitten (bis auf die Schonstrecken) ausschließlich mit der künstlichen Fliege fischen. Alle Verbote und Regeln sind zu beachten.


Verbote und Regeln, die für die gesamte Mümlingstrecke für Mitglieder und Gäste gelten:

  • In der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres (Forellenschonzeit) darf auf der gesamten Mümlingstrecke nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden. Streamer sind in dieser Zeit untersagt.
  • In der Zeit vom 1. März eines Jahres bis zum 15. Mai (Äschenschonzeit) des selben Jahres ist das Fischen mit der Nymphe untersagt. Andere Fliegen und Kunstköder (nur Mitglieder) sind in dieser Zeit auf den Strecken, die für den jeweiligen Köder freigegeben sind, erlaubt.
  • Gäste dürfen ausschließlich mit der künstlichen Fliege fischen (Einschränkungen der Fliegenmuster in Forellen-, bzw. Äschenschonzeit beachten).
  • Vom 10. November bis 15. Mai ist das Waten in der Nähe von Kiesbetten verboten. In schlammigen und sandigen Bereichen darf vorsichtig gewatet werden


Erlaubte Köder auf den einzelnen Strecken (nur Mitglieder):

  • Strecken 3 und 5: Alle Angelmethoden
  • Strecken 2, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Gersprenz und Ostergewässer: Fliegen und Kunstköder mit Einzelhaken ohne Widerhaken.
  • Alle Strecken: Fliegenfischen (Einschränkungen der Fliegenmuster in Forellen-, bzw. Äschenschonzeit, Sonderregeln für Strecke 1 sowie die Schonstrecken Innenstadt Erbach und Schlosspark Fürstenau beachten).


Streckenbeschreibung:

 

Strecke 1

Mümling von der Quelle bis zur Bahnbrücke über die Mümling oberhalb Erbach (unterhalb Kleingartensiedlung = Anfang Strecke 3)

  • Mitglieder und Gäste: Nur Fliegenfischen: Für eine Erlaubnis auf diesem Abschnitt zu fischen muss der Gewässerwart wegen der Bedingungen kontaktiert werden Gewässerwart ansprechen


Strecke 2:
Der Marbach unterhalb der Staumauer des Marbachstausses bis zur Mündung in die Mümling.
◦  Mitglieder: Nur Kunstköder und Fliegen

Strecke 3:

Mümling von der Bahnbrücke über die Mümling oberhalb Erbach (unterhalb Kleingartensiedlung) bis Brücke Neue Lustgartenstraße  (Polizeistation Erbach)

◦ Mitglieder: Alle Angelmethoden, Gäste: nur Fliegenfischen.

Die Schonstrecke Innenstadt ist rot markiert (Angeln verboten)

 


 Strecke 4

    • Mümling von der Brücke Neue Lustgartenbrücke bis Brücke Hammerweg.
◦ Im Schonabschnitt Innenstadt Brücke Neue Lustgartenstraße (Polizeistation Erbach) bis Fußgängerbrücke Buchhandlung darf nicht geangelt werden.
◦ Mitglieder: Kunstköder mit Einfachschonhaken und Fliegen; Gäste: nur Fliegenfischen.

 Strecke 5:

Ab Brücke Hammerweg bis Hammerwehr (Toom / REWE)
◦ Im Schonabschnitt (rot markiert) Schlosspark Fürstenau (Brücke Schloss Fürstenau, Steinbach bis Ende Naturschutzgebiet oberhalb Toom / Rewe) ist das Angeln verboten.
◦ Mitglieder: Alle Angelmethoden, Gäste: nur Fliegenfischen.


Strecke 6:

 Mümling ab Hammerwehr (Toom / REWE) bis Auslauf Klärwerk Asselbrunn.
◦ Mitglieder: Kunstköder mit Einfachschonhaken und Fliegen;

Gäste: nur Fliegenfischen.




Strecke 7:

Mümling ab Auslauf Klärwerk Asselbrunn bis Brücke B45 oberhalb Zell (Zeller Brücke).

◦ Nur Fliegenfischen.


Strecke 8:
Mümling ab Brücke B45 oberhalb Zell (Zeller Brücke) bis Brücke Möbel Kempf in Zell.
◦ Mitglieder: Kunstköder mit Einfachschonhaken und Fliegen; Gäste: nur Fliegenfischen.
◦ In der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres (Forellenschonzeit) darf auf der gesamten Mümlingstrecke nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden. Streamer sind in dieser Zeit untersagt.
◦ In der Zeit vom 1. März eines Jahres bis zum 15. Mai (Äschenschonzeit) des selben Jahres ist das Fischen mit der Nymphe untersagt. 



Strecke 9:
Mümling ab Brücke Möbel Kempf in Zell bis Holzbrücke (Heubrücke) unterhalb Zell.
◦ Nur Fliegenfischen.
◦ In der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres (Forellenschonzeit) darf auf der gesamten Mümlingstrecke nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden. Streamer sind in dieser Zeit untersagt.

◦ In der Zeit vom 1. März eines Jahres bis zum 15. Mai (Äschenschonzeit) des selben Jahres ist das Fischen mit der Nymphe untersagt. 



Strecke 11: Gersprenz, Mergbach, Osterbach, Eberbach, Erzbach, Rohrbach.

Nur Kunstköder und Fliegen (Einzelhaken ohne Widerhaken) erlaubt, Gäste nur Fliegen.

Vom 1.10. eines Jahres bis zum 31.3. des darauffolgenden Jahres (Forellenschonzeit) ist das Angeln in der Gersprenz und den Seitengewässern verboten.




Vereinsteich Steinbach
Alle gefangenen Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Die Fangliste ist immer vollständig auszufüllen. Es gelten die gesetzlichen Fischereibedingungen der Hessischen Fischereiverordnung.
Am Teich darf mit zwei Ruten gefischt werden (Sonderregeln für An- und Abangeln beachten). Es gilt pro Mitglied ein Entnahmelimit von 5 Forellen und 3 Karpfen pro Woche. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden.
Pro Jahr dürfen maximal 30 Fische am Vereinssee entnommen werden. Es ist erlaubt das Fangkontingent der Mümling von insgesamt 15 Fischen teilweise oder ganz auf den See zu übertragen. Nicht jedoch vom Teich auf die Mümling.

Sonderregeln für An- und Abangeln
Bei An- und Abangeln ist nur eine Rute erlaubt. Kunstköder (Forellenteig erlaubt)  und Spirolinos sind verboten. Maximal 5 Forellen dürfen entnommen werden.

Teich am Michelstädter Waldschwimmbad
Es dürfen maximal 2 Mitglieder gleichzeitig am Teich fischen. Wer zuerst da ist, kann bleiben. Es darf pro Mitglied mit einer Rute gefischt werden. Es darf generell nur mit Einzelhaken gefischt werden. Entnahmelimit pro Mitglied sind drei Barsche und ein Karpfen pro Woche. Die Art und Anzahl der entnommenen Fische sind sofort in die Fangstatistik des Jahres einzutragen.

Die Jugend hat bei gemeinsamen Veranstaltungen das Vorrecht. Die Veranstaltungen werden zuvor auf der Homepage bekannt gemacht. Findet eine Jugendveranstaltung am Schwimmbadteich statt, dürfen erwachsene Mitglieder nicht fischen.